Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundepension Frechdogs

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen der Hundepension Frechdogs

 

  • Allgemeines

a)
Der Halter des Hundes versichert, dass sein Hund gültig - seinem Alter entsprechend - geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist. Des Weiteren muss für den Hund eine entsprechende Halterhaftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Nur die Hunde können in die Hundepension aufgenommen werden, welche die zuvor dargestellten Eigenschaften erfüllen. Der Impfpass sowie der Versicherungsschein sind nach Aufforderung vorzulegen.
Eine Wurmkur darf nicht länger als 3 Monate zurückliegen.

b)
Hunde mit ansteckenden Krankheiten oder mit Floh-/ Milbenbefall dürfen für die Dauer der Krankheit nicht  in der Pension aufgenommen werden. Gleiches gilt für läufige Hündinnen während der Läufigkeit, sofern nicht im Einzelfall eine andere Absprache getroffen wurde.
Bringt ein Hund eine ansteckende Krankheit oder Parasiten mit, trägt der Besitzer / Halter dieses Hundes alle dadurch entstehenden Kosten wie z. B. für die Desinfektion oder Behandlung angesteckter Hunde.

c)
Der Hundehalter verpflichtet sich vor Aufnahme des Hundes in die Pension auf physische oder psychische Störungen sowie den Verdacht auf Krankheiten des Hundes ausdrücklich hinzuweisen.

d)
Die Pension behält sich vor, bei Übungsstunden oder Veranstaltungen während der Betreuung Fotos oder Videos aufzunehmen. Mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch die Hundepension auf der Homepage und an anderen Medien (z.B. Werbematerialien, Zeitungsartikel usw.) erklärt sich der Hundehalter / Besitzer ausdrücklich einverstanden.

 

  • Vertragsschluss

Mit der Anmeldung bzw. Ablieferung des Hundes bietet der Teilnehmer der Pension den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung ist bindend für den Teilnehmer und verpflichtet zur Zahlung der Gebühr für die Betreuung des Hundes in der Hundepension. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Hundepension zustande und bedarf keiner bestimmten Form.

 

  • Haftung

a)
Die Unterbringung des Hundes in der Pension erfolgt auf eigene Verantwortung und in Eigenhaftung des Hundehalters.

b)
Der Halter/Besitzer des Hundes tritt für alle von ihm und dem Hund verursachten Schäden ein.

c)
Die Hundepension übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden sowie für Verletzungen, gesundheitliche Folgen oder Spätfolgen am Hund.

d)
Die Hundepension übernimmt keine Verantwortung für auftretende Krankheiten, Verletzungen oder den Todesfall des Hundes während der Betreuung.

e)
Die Hundepension übernimmt keine Verantwortung für mitgebrachte Sachen.

f)
Dem Hundehalter / Besitzer ist bekannt, das läufige Hündinnen nicht in die Hundepension aufgenommen werden können. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in Pension geben, die Läufigkeit der Hundepension verschweigen oder wahrheitswidrig das Gegenteil behaupten, wird für die dadurch auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Pensionszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.

 

  • (Tages-/Ferien-) Hundebetreuung

a)
Die Hundepension verpflichtet sich zu einer artgerechten Unterbringung und Behandlung der zu betreuenden Hunde. Die Hunde werden in der Hundepension in Gruppen mit mehreren Hunden gehalten und nehmen am Freilauf mit anderen Hunden teil. Dem Besitzer / Halter sind dadurch mögliche Risiken klar und er erklärt sich ausdrücklich mit dieser Art der Haltung und den damit verbundenen Risiken einverstanden. Er erklärt sich ferner damit einverstanden, dass der Hund sich auf dem eingezäunten Gelände der Pension ohne Leine aufhält und übernimmt für alle damit in Verbindung stehenden Risiken und Gefahren (Entlaufen, Wildern, Verletzungen, u. ä.) die volle Haftung.

b)
Im Fall der Unterbringung des Hundes in der Hundepension verpflichtet sich der Hundehalter/Besitzer, seinen Hund zum vereinbarten Zeitpunkt zu bringen und wieder zu holen. Wird ein Hund nicht zum vereinbarten Termin abgeholt und wurde die Aufenthaltsdauer nicht vom Besitzer/Halter oder einer beauftragten Person verlängert, ist die Hundepension berechtigt, den Hund nach einer Übergangszeit von 8 Tagen zu vermitteln bzw. anderweitig unterzubringen. Dadurch entstehende Kosten trägt der Hundebesitzer/Halter.

c)
Der Hundehalter wird durch die Hundepension unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Hundehalter/Besitzer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Hundepension der Aufenthaltsort des Hundehalters/Besitzers bekannt ist, so dass die Hundepension den Hundehalter/Besitzer auch tatsächlich jederzeit nachrichtlich erreichen kann.

d)
Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung des Hundes erklärt sich der Besitzer/Halter ausdrücklich gegenüber der Hundepension damit einverstanden, dass die Hundepension einen Tierarzt nach eigener Wahl konsultiert, wenn sie der Meinung ist, dass dies nötig sei. Sollte keine gültige Impfung vorhanden sein oder eine Wurmkur bei Pensionsbeginn länger als 3 Monate nicht mehr durchgeführt worden sein, können die erforderlichen Impfungen von einem Tierarzt nach Wahl der Hundepension sowie die erforderliche Wurmkur durch die Hundepension nachgeholt werden.
Alle dadurch entstehenden Kosten sind vom Hundebesitzer/Halter zu tragen und sofort bei Abholung des Hundes zu begleichen.


e)
Für die Tages- bzw. Urlaubsbetreuung sind für den Hund eventuell benötigte Medikamente, spezial Futter und ein Halsband mitzubringen. Näpfe, Futter, Körbchen etc. werden von der Hundepension gestellt. Für die mitgebrachten Dinge übernimmt die Hundepension keine Haftung. Wird für die Betreuungszeit nicht das spezial Futter des Hundes mitgebracht, wird für das Futter, je nach Futtermenge und Art, ein Aufschlag berechnet.

 

  • Betreuungspreise, Zahlungsbedingungen

a)
Es gilt die bei Abschluss des Vertrages jeweils gültige Preisliste.

d)
Im Falle der Hundebetreuung wird mit Anmeldung und Bestätigung durch die Hundepension ein reservierter Platz für den Hund freigehalten. Bei Vertragsrücktritt später als 7 Tage vor dem vereinbarten Termin ist eine Aufwandsentschädigung von 5 € pro reserviertem Tag fällig.

 

  • Schlussbestimmungen

a)
Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen der Hundepension. Bedingungen des Auftraggebers gelten auch dann nicht, wenn die Hundepension nicht ausdrücklich widerspricht. Ergänzend gilt die Preisliste der Hundepension mit dem jeweiligen Stand.

c)
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Falle durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.

Der Teilnehmer bzw. Hundehalter/-besitzer erklärt mit seiner Unterschrift sein Einverständnis mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hundepension ; er bestätigt zugleich, eine Ausfertigung der Allgemeinen Geschäftsbedingen erhalten zu haben.